BAUAUFSICHT
   
Am 1.7.1999 ist das Bauarbeitenkoordinations-gesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird der Bauherr in die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen mit eingebunden. Er hat dafür zu sorgen, dass bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauobjektes die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung berücksichtigt werden.
  
 
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