Am 1.7.1999 ist das Bauarbeitenkoordinations-gesetz
in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird der Bauherr in die Verantwortung
für Sicherheit und Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen mit
eingebunden. Er hat dafür zu sorgen, dass bei Entwurf, Ausführungsplanung
und Vorbereitung des Bauobjektes die allgemeinen Grundsätze der
Gefahrenverhütung berücksichtigt werden. |